Berufsunfähigkeit
Sie stehen mitten im Berufsleben und gehen davon aus, dass Ihr Einkommen gesichert ist. Doch wer zahlt für Ihre Pläne, wenn Sie durch eine ernsthafte Krankheit oder einen schweren Unfall berufsunfähig werden? Wie halten Sie Ihren Lebensstandard, wenn Ihre finanzielle Existenz durch Berufsunfähigkeit gefährdet ist? Seit dem Jahr 2001, in dem die staatliche Hilfe auf ein Minimum zusammengestrichen wurde, ist für praktisch jeden eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ein Muss.Berufsunfähigkeit in Deutschland
Jeder vierte deutsche Arbeitnehmer muss aus gesundheitlichen Gründen frühzeitig aus dem Berufsleben aussteigen. Auch Sie kann es treffen, egal wie vorsichtig Sie sind. Denn nur in 10% aller Fälle ist ein Unfall die Ursache für Berufsunfähigkeit, für die restlichen 90% sind dagegen Krankheiten verantwortlich. An erster Stelle stehen Herz-Kreislauf-Probleme sowie Erkrankungen der Wirbelsäule, Knochen und Gelenke. Aber auch stressbedingte Erkrankungen und Krebsleiden nehmen zu:
- Herz-, Kreislauf, Gefäßerkrankungen 32,8%
- Rheuma, Knochen- und Wirbelsäulenerkrankungen 21,7%
- Verdauungsorgane, Leber, Niere, Stoffwechsel, Diabetes 12,5%
- Nerven-, Geisteserkrankungen, Sucht 7,7%
- Krebs, gutartige Tumore 5,8%
- Asthma, chronische Bronchitis 3,5%
- Unfallverletzungen 9,8%
- sonstige Erkrankungen 6,8%
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Gesellschaften enthalten viele Klauseln, die im Ernstfall zur Falle werden können. So geht manch ein Versicherter leer aus, weil er nach der Definition seiner Gesellschaft nicht als berufsunfähig gilt oder den Antrag vor Jahren unvollständig ausgefüllt hat. Die wichtigsten Klauseln:
Gesundheitsfragen
Alle
Gesellschaften fragen bei Vertragsabschluss nach Vorerkrankungen und
machen davon abhängig, ob sie den Vertrag annehmen. Überlegen Sie sich
gut, ob Sie die Fragen ruhigen Gewissens beantworten können. Wenn
nicht, suchen wir für Sie eine Gesellschaft, die vielleicht nur
Krankheiten der vergangenen zehn Jahre interessieren. Sobald Sie eine
Rente beantragen, prüft die Gesellschaft Ihre Angaben – und tritt
womöglich vom Vertrag zurück. Damit das nicht passiert, sind wir als
Makler für die lückenlosen Angaben haftbar zu machen.
Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten
Wenn die Gesellschaft entdeckt, dass Sie im Antrag falsche oder
unvollständige Angaben gemacht haben, kann sie vom Vertrag
zurücktreten. Falsche Angaben "verjähren" jedoch – bei manchen
Gesellschaften nach drei Jahren, bei anderen erst nach fünf oder gar
zehn Jahren. Nur wer absolut sicher ist, sich an alle Krankheiten zu
erinnern bzw. nie krank gewesen zu sein, sollte sich auf sehr lange
Rücktrittsfristen einlassen
Verweisungsrecht
Wer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, gilt nicht bei allen
Gesellschaften als berufsunfähig. In manchen Verträgen steht, dass der
Versicherte auf eine andere zumutbare Tätigkeit ausweichen muss, sofern
sich dadurch die soziale Stellung und die Einkommenssituation nicht
spürbar verschlechtern. Unerheblich ist dabei, ob der Betroffene in dem
so genannten "Verweisungsberuf" eine Stelle bekommt. Das
Arbeitsplatzrisiko trägt der Versicherte. Wir bieten ausschließlich
Versicherungen an, bei denen der Versicherer auf diese sog. "abstrakte
Verweisung" verzichtet.
Arztanordnungsklausel
Kann die Gesellschaft verlangen, dass Sie zumutbare Behandlungsmethoden
durchführen lassen? Was hält ein Versicherer jedoch für "zumutbar",
wenn er nicht zahlen will? Welche Medikamente müssen Betroffene
einnehmen, welche Operationen müssen sie akzeptieren? Faire
Gesellschaften streichen die Arztanordnungsklausel und überlassen dem
Patienten die Entscheidung über Behandlungen.
Meldefrist
Wer sich länger als drei Monate Zeit lässt, bekommt üblicherweise die
Rente erst ab dem Monat, in dem die Mitteilung bei der Gesellschaft
eingeht. Wer berufsunfähig wird, hat in der Regel jedoch zunächst
andere Dinge als seine Versicherungen im Kopf. Oft melden sich
Betroffene erst nach ein oder zwei Jahren – zum Beispiel, weil sie den
Versicherungsfall zunächst bei der gesetzlichen Versicherung melden und
deren Ergebnis abwarten. Andere erhalten Krankengeld von der
Krankenversicherung und gehen daher von einer Arbeits- statt von einer
Berufsunfähigkeit aus
Beitragszahlung während der BU-Prüfung
Von dem Tag, an dem Sie sich als berufsunfähig melden, bis zu dem Tag,
an dem die Gesellschaft die Leistungspflicht bestätigt, kann einige
Zeit vergehen. Sie müssen die Beiträge weiterzahlen, obwohl sie nichts
verdienen. Stundet Ihnen die Gesellschaft die Beiträge? Wenn ja:
zinslos?
Dienstunfähigkeitsklausel
"Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den
Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen
allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit."
Diese Dienstunfähigkeitsklausel bietet Beamten in der Regel vollen
Schutz. (Für Vollzug- und uniformierte Beamte sind weitere Details zu
erörtern. Für sie sollte zusätzlich eine spezielle Klausel für
Vollzugsbeamte vereinbart sein)
Verzicht auf die Ausbildungsklausel
Die Ausbildungsklausel besagt, dass Schüler, Studenten oder
Auszubildende erst mal gegen Erwerbsunfähigkeit und nicht gegen
Berufsunfähigkeit versichert sind. Dies liegt daran, weil noch kein
definiertes Berufsbild vorliegt. Gute Anbieter verzichten auf diese
Klausel.
Rückwirkende Zahlung
Wird die Berufsunfähigkeit erst nach mehreren Monaten festgestellt,
wird von Beginn an auch rückwirkend die vereinbarte monatliche Rente
gezahlt.
Versicherungsbeispiel
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei einer so komplexen
Versicherung wie der Berufsunfähigkeitversicherung, bei der an sehr
viele Kleinigkeiten (s. Kleingedrucktes), die große Auswirkungen haben
können, kein Angebot gemacht werden kann. Unser Angebot besteht in
einer ausführlichen Beratung und dem Aufspüren des für Sie optimalen
Vertrags.

