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Berufsunfähigkeit

Sie stehen mitten im Berufsleben und gehen davon aus, dass Ihr Einkommen gesichert ist. Doch wer zahlt für Ihre Pläne, wenn Sie durch eine ernsthafte Krankheit oder einen schweren Unfall berufsunfähig werden? Wie halten Sie Ihren Lebensstandard, wenn Ihre finanzielle Existenz durch Berufsunfähigkeit gefährdet ist? Seit dem Jahr 2001, in dem die staatliche Hilfe auf ein Minimum zusammengestrichen wurde, ist für praktisch jeden eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ein Muss.

Berufsunfähigkeit in Deutschland

Jeder vierte deutsche Arbeitnehmer muss aus gesundheitlichen Gründen frühzeitig aus dem Berufsleben aussteigen. Auch Sie kann es treffen, egal wie vorsichtig Sie sind. Denn nur in 10% aller Fälle ist ein Unfall die Ursache für Berufsunfähigkeit, für die restlichen 90% sind dagegen Krankheiten verantwortlich. An erster Stelle stehen Herz-Kreislauf-Probleme sowie Erkrankungen der Wirbelsäule, Knochen und Gelenke. Aber auch stressbedingte Erkrankungen und Krebsleiden nehmen zu:

  • Herz-, Kreislauf, Gefäßerkrankungen 32,8%
  • Rheuma, Knochen- und Wirbelsäulenerkrankungen 21,7%
  • Verdauungsorgane, Leber, Niere, Stoffwechsel, Diabetes 12,5%
  • Nerven-, Geisteserkrankungen, Sucht 7,7%
  • Krebs, gutartige Tumore 5,8%
  • Asthma, chronische Bronchitis 3,5%
  • Unfallverletzungen 9,8%
  • sonstige Erkrankungen 6,8%
Erwerbsminderungsrente
Seit der Rentenreform 2000 wird für alle gesetzlich Versicherten, die nach dem 01.01.1961 geboren wurden, vom Staat nur noch eine Erwerbsminderungsrente bezahlt. Die Höhe dieser Rente richtet sich danach, wie lange Sie täglich noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Wohlgemerkt: Mit dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist jede nur denkbare Tätigkeit gemeint; dabei ist es egal, ob dieser Arbeitsplatz konkret zur Verfügung steht. Wer weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann, erhält vom Staat die volle Erwerbsminderungsrente. Sie beträgt nur rund ein Drittel des letzten Bruttoeinkommens. Liegt die Leistungsfähigkeit zwischen 3 und 6 Stunden pro Tag, wird vom Staat die halbe Erwerbsminderungsrente bezahlt. Sie beträgt lediglich ca. 17 % des letzten Bruttoeinkommens. Alle Personen, die trotz Krankheit 6 Stunden und mehr arbeiten können, gehen leer aus.
Definition der Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich für die Dauer von 6 Monaten außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht (Verweisungsberuf).
Die wichtigsten Klauseln der Versicherungsgesellschaften

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Gesellschaften enthalten viele Klauseln, die im Ernstfall zur Falle werden können. So geht manch ein Versicherter leer aus, weil er nach der Definition seiner Gesellschaft nicht als berufsunfähig gilt oder den Antrag vor Jahren unvollständig ausgefüllt hat. Die wichtigsten Klauseln:

 

Gesundheitsfragen
Alle Gesellschaften fragen bei Vertragsabschluss nach Vorerkrankungen und machen davon abhängig, ob sie den Vertrag annehmen. Überlegen Sie sich gut, ob Sie die Fragen ruhigen Gewissens beantworten können. Wenn nicht, suchen wir für Sie eine Gesellschaft, die vielleicht nur Krankheiten der vergangenen zehn Jahre interessieren. Sobald Sie eine Rente beantragen, prüft die Gesellschaft Ihre Angaben – und tritt womöglich vom Vertrag zurück. Damit das nicht passiert, sind wir als Makler für die lückenlosen Angaben haftbar zu machen.

 

Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten
Wenn die Gesellschaft entdeckt, dass Sie im Antrag falsche oder unvollständige Angaben gemacht haben, kann sie vom Vertrag zurücktreten. Falsche Angaben "verjähren" jedoch – bei manchen Gesellschaften nach drei Jahren, bei anderen erst nach fünf oder gar zehn Jahren. Nur wer absolut sicher ist, sich an alle Krankheiten zu erinnern bzw. nie krank gewesen zu sein, sollte sich auf sehr lange Rücktrittsfristen einlassen

 

Verweisungsrecht
Wer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, gilt nicht bei allen Gesellschaften als berufsunfähig. In manchen Verträgen steht, dass der Versicherte auf eine andere zumutbare Tätigkeit ausweichen muss, sofern sich dadurch die soziale Stellung und die Einkommenssituation nicht spürbar verschlechtern. Unerheblich ist dabei, ob der Betroffene in dem so genannten "Verweisungsberuf" eine Stelle bekommt. Das Arbeitsplatzrisiko trägt der Versicherte. Wir bieten ausschließlich Versicherungen an, bei denen der Versicherer auf diese sog. "abstrakte Verweisung" verzichtet.

 

Arztanordnungsklausel
Kann die Gesellschaft verlangen, dass Sie zumutbare Behandlungsmethoden durchführen lassen? Was hält ein Versicherer jedoch für "zumutbar", wenn er nicht zahlen will? Welche Medikamente müssen Betroffene einnehmen, welche Operationen müssen sie akzeptieren? Faire Gesellschaften streichen die Arztanordnungsklausel und überlassen dem Patienten die Entscheidung über Behandlungen.

 

Meldefrist
Wer sich länger als drei Monate Zeit lässt, bekommt üblicherweise die Rente erst ab dem Monat, in dem die Mitteilung bei der Gesellschaft eingeht. Wer berufsunfähig wird, hat in der Regel jedoch zunächst andere Dinge als seine Versicherungen im Kopf. Oft melden sich Betroffene erst nach ein oder zwei Jahren – zum Beispiel, weil sie den Versicherungsfall zunächst bei der gesetzlichen Versicherung melden und deren Ergebnis abwarten. Andere erhalten Krankengeld von der Krankenversicherung und gehen daher von einer Arbeits- statt von einer Berufsunfähigkeit aus


Beitragszahlung während der BU-Prüfung
Von dem Tag, an dem Sie sich als berufsunfähig melden, bis zu dem Tag, an dem die Gesellschaft die Leistungspflicht bestätigt, kann einige Zeit vergehen. Sie müssen die Beiträge weiterzahlen, obwohl sie nichts verdienen. Stundet Ihnen die Gesellschaft die Beiträge? Wenn ja: zinslos?

 

Dienstunfähigkeitsklausel
"Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit."
Diese Dienstunfähigkeitsklausel bietet Beamten in der Regel vollen Schutz. (Für Vollzug- und uniformierte Beamte sind weitere Details zu erörtern. Für sie sollte zusätzlich eine spezielle Klausel für Vollzugsbeamte vereinbart sein)

 

Verzicht auf die Ausbildungsklausel
Die Ausbildungsklausel besagt, dass Schüler, Studenten oder Auszubildende erst mal gegen Erwerbsunfähigkeit und nicht gegen Berufsunfähigkeit versichert sind. Dies liegt daran, weil noch kein definiertes Berufsbild vorliegt. Gute Anbieter verzichten auf diese Klausel.

 

Rückwirkende Zahlung
Wird die Berufsunfähigkeit erst nach mehreren Monaten festgestellt, wird von Beginn an auch rückwirkend die vereinbarte monatliche Rente gezahlt.

 

Versicherungsbeispiel
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei einer so komplexen Versicherung wie der Berufsunfähigkeitversicherung, bei der an sehr viele Kleinigkeiten (s. Kleingedrucktes), die große Auswirkungen haben können, kein Angebot gemacht werden kann. Unser Angebot besteht in einer ausführlichen Beratung und dem Aufspüren des für Sie optimalen Vertrags.