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Allgemeine Haftpflichtversicherung

Bild Haftpflichtversicherung
Schon kleine Unaufmerksamkeiten oder Nachlässigkeiten können großen Schaden verursachen. Jeder kann mal einen schlechten Tag haben, man ist vielleicht in Eile müde und abgespannt, oder man ist aus einem anderen Grund nicht richtig bei der Sache - schon ist es passiert: Die Haftung erstreckt sich auf das gesamte Privatvermögen und Einkommen.

Die Verpflichtung zum Schadenersatz geht sogar auf die Erben über und ist dazu nicht immer von einem Verschulden abhängig. Die private Haftpflichtversicherung bietet Schutz gegen Schadenersatzansprüche, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergeben. Unter Haftpflicht versteht man die gesetzliche Verpflichtung, den Schaden zu ersetzen, den man einem anderen zugefügt hat, z. B. durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit.

Spezielle Haftpflichtversicherungen

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Diese Versicherung braucht nur derjenige, der Eigentum vermietet oder ein unbebautes Grundstück besitzt. Selbstnutzer eines Eigenheims, respektive Reihen- oder Doppelhaushälfte sowie von Eigentumswohnungen haben dieses Risiko bereits über eine normale Privathaftpflicht abgedeckt.

 

Als Hauseigentümer oder Grundbesitzer sind Sie voll verantwortlich für alle Schäden rund um Ihr Haus und/oder Grundstück. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist in § 836 BGB festgelegt. Dieser Paragraph besagt sinngemäß: Kommt es durch den Einsturz eines Gebäudes oder durch die Ablösung von Teilen des selbigen zu Personen- oder Sachschäden, so hat hierfür der Hausbesitzer zu haften, es sei denn, er habe die zur Schadensvorbeugung im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet.

 

Als Hausbesitzer unterliegen Sie auch einem nicht zu unterschätzenden Haftpflichtrisiko aufgrund der Ihnen obliegenden Verkehrssicherungspflicht. Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet sein Grundstück so abzusichern, dass keine Person dort zu Schaden kommen kann. Dazu gehört insbesondere das Reinigen und Streuen der Gehwege sowie das Schneeräumen.

Pferdehalterhaftpflicht
Bild Pferd
Die Pferdehalterhaftpflicht ist die Versicherung aus der Haltung und Beaufsichtigung von Pferden. Da auch Pferde einen beträchtlichen Schaden anrichten können, für die grundsätzlich der Halter verantwortlich ist, sollte jeder Pferdehalter eine solche Versicherung besitzen.

Im Gegensatz zur Privathaftpflicht geht man hier nicht von einem Verschulden aus, sondern der Pferdehalter haftet auch ohne eigenen Einfluss für das Verhalten seines Pferdes.

 

Beispiele aus der Praxis:
• Ihr Pferd scheut und verletzt jemanden
• Ihr Pferd schlägt aus und beschädigt die angemietete Pferdebox.
• Ihr Pferd verletzt ein anderes Tier

 

Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung stellt den Versicherungsnehmer von Schadensersatzansprüchen frei (der Geschädigte hat keinen Direktanspruch an den Versicherer).

Hundehalterhaftpflicht

Die Hundehalterhaftpflicht ist die Versicherung aus der Haltung und Beaufsichtigung von Hunden. Da auch Hunde einen beträchtlichen Schaden anrichten können, für die grundsätzlich der Halter verantwortlich ist, sollte jeder Hundehalter eine solche Versicherung besitzen. Im Gegensatz zur Privathaftpflicht geht man hier nicht von einem Verschulden aus, sondern der Hundehalter haftet auch ohne eigenen Einfluss für das Verhalten seines Hundes.

 

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder ein Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

 

Beispiel:
• Ihr Hund verletzt eine Person (gern genommen: Postboten...)
• Ihr Hund rennt über die Straße und verursacht dadurch einen Verkehrsunfall
• Ihr Hund verletzt ein anderes Tier

 

Die Hundehalterhaftpflichtversicherung stellt den Versicherungsnehmer von Schadensersatzansprüchen frei.