Kraftfahrzeugversicherungen
Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich für jeden KFZ-Halter vorgeschrieben. Hierbei spielt es keine Rolle ob es sich um ein Mofa, Motorrad oder einen LKW handelt. Sie schützt, sowohl den Halter, als auch den Fahrer eines Fahrzeugs, vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter, wenn durch das Fahrzeug ein Schaden verursacht wurde. Versichert ist der Halter des Fahrzeugs, der Eigentümer, der Fahrer und der Beifahrer im versicherten Fahrzeug.
KFZ-Teilkaskoversicherung
Im Gegensatz zur KFZ-Haftpflichtversicherung ist die
Teilkaskoversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Zu empfehlen ist
der Abschluss insbesondere bei neuen Autos.
Die Teilkasko sichert den Versicherungsnehmer gegen elementare Schäden, zum Beispiel, den Diebstahl des Autos oder von Fahrzeugteilen, Glasbruch, Fahrzeugschäden durch Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Kurzschlussschäden oder Haarwildschäden, ab. Der Diebstahl von nicht fest im Auto eingebauten Gegenständen ist nicht versichert, ebenso keine Gegenstände die nicht zum unmittelbaren Zubehör gehören.
KFZ-Vollkaskoversicherung
Der Leistungsumfang der Vollkasko beinhaltet alle Schäden am eigenen
Fahrzeug, auch diejenigen, welche durch eigenes Verschulden verursacht
wurden, Auch Schäden durch Dritte, wenn diese nicht zur Rechenschaft
gezogen werden können, zum Beispiel bei Fahrerflucht, werden von der
Vollkaskoversicherung ersetzt.
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