Privat Pflegeversicherung
Unsere Lebenserwartung steigt Jahr um Jahr. Das ist erfreulich. Doch wo Licht ist, ist auch Schatten. Denn das Risiko, einmal auf fremde Hilfe angewiesen zu sein, ist im hohen Alter besonders groß. Die gesetzliche Pflegeversicherung soll die Kosten für dieses Risiko abfangen. Jedoch gelingt dies nur bedingt. Wollen Sie im Ernstfall nicht vor dem finanziellen Abgrund stehen, ist eine zusätzliche private Absicherung unabdingbar.
Die Pflegestufen
Stufe I:
Als
erheblich pflegebedürftig gilt, wer einmal täglich Hilfe für mindestens
zwei Verrichtungen mit einem Zeitaufwand von mindestens 90 Minuten
braucht. Außerdem muss die zu pflegende Person mehrmals in der Woche
auf hauswirtschaftliche Hilfe angewiesen sein. Hier zahlt die Kasse 205
€ pro Monat dazu, wenn Familie oder Freunde die Betreuung übernehmen.
Beim Einsatz sozialer Hilfsdienste sind 384 € vorgesehen.
Stufe II:
ist
für schwer Pflegebedürftige und setzt dreimal täglich Hilfe zu
verschiedenen Tageszeiten mit einem Zeitaufwand von drei Stunden
voraus. Zusätzlich muss die zu pflegende Person auch hier mehrmals in
der Woche auf hauswirtschaftliche Hilfe angewiesen sein. 410 € gibt es
für Familieneinsätze und 921 € beim Hilfsdienst.
Stufe III:
Schwerst
Pflegebedürftige benötigen eine permanente Versorgung mit mindestens
fünf Stunden Zeitaufwand täglich. 665 € (Familie) oder 1.432 €
(Fremdhilfe) werden zugezahlt - bei Härtefällen bis zu 1.918 €.
Trotz dieser "Ausbesserungsmaßnahme" bleibt die Finanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung ein großes Problem. Deshalb ist in den nächsten Jahren mit weiteren Einschnitten in den gesetzlichen Leistungen bei Pflegebedürftigkeit zu rechnen.
Die monatlichen Kosten bei Pflegebedürftigkeit schwanken zwischen einigen Hundert € für Hilfeleistungen bei beschwerlichen Hausarbeiten oder für Besorgungen bis zu über 3.000 € für einen Platz im Pflegeheim.
Die soziale Pflegeversicherung übernimmt, je nach Pflegestufe, nur einen Teil der Kosten (siehe gesetzliche Pflegeversicherung). So entsteht für Schwerstpflegebedürftige in Stufe 3 eine Versorgungslücke von ca. 1.500 Euro. Diese muss aus Eigenmitteln finanziert werden.
Das bedeutet, dass in wenigen Jahren aufgebraucht sein kann, was über Jahrzehnte angespart worden ist! Und damit nicht genug: Nach dem Prinzip "Kinder haften für die Eltern - Eltern haften für die Kinder" werden auch Ihre engsten Familienangehörigen nicht verschont. Sollte auch dort keine finanzielle Hilfe mehr zu erwarten sein, bleibt vielen Pflegebedürftigen trotzdem letzten Endes nur noch der bittere Gang zum Sozialamt.
- Pflegerentenversicherung: Zahlung einer lebenslangen zusätzlichen Rente, deren Höhe vom Grad der Pflegebedürftigkeit abhängt.
- Pflegekostenversicherung: Zahlung von zusätzlichen nachgewiesenen Pflegekosten
- Pflegetagegeldversicherung: Zahlung eines festen, von den tatsächlichen Kosten unabhängigen Tagegeldes
Ausgewählte Anbieter verzichten auf Gesundheitsfragen, soweit man sich frühzeitig absichert. Eine Pflegerente über 1.500 € mtl. kostet je nach Alter zwischen 5 und 10 €.

