Damoklesschwert Pensionszusage

Pensionszusagen sind - bei korrekter Formulierung, ausreichender Rückdeckung, permanenter Betreuung durch spezialisierte Fachleute - ein überaus attraktives Instrument zur Sicherstellung der Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern, Fach- und Führungskräften sowie kompletter Belegschaften. Die Realität sieht indes anders aus. So wurden nur die wenigsten Zusagen an die oftmals wechselnden rechtlichen Regelungen angepasst und auf eine ausreichende und diversifizierte Rückdeckung geachtet. Die Folgen:

  • ca. 80% der bestehenden Pensionszusagen sind fehlerhaft und entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Rechtsprechung.
  • 9 von 10 Pensionszusagen sind ungenügend gegen Insolvenz geschützt.
  • in der Regel fehlen 50 - 70% des notwendigen Kapitals zur Finanzierung der zugesagten Versorgungsleistungen.

Die Folgen sind vielfältig und von hoher Bedeutung für Unternehmen und deren Inhaber:

  • Erhebliche Erschwerung oder gar Verhinderung eines späteren Unternehmensverkaufs.
  • Verlust der Altersversorgung der Gesellschafter-Geschäftsführer bei Insolvenz.
  • Hohe Liquiditätsbelastung durch frappierende Deckungslücken.
  • Verteuerung der Aufnahme von Fremdkapital bis hin zur Verhinderung einer Fremdkapitalaufnahme (Stichwort BASEL II).
Eine fehlerhafte Pensionszusage gefährdet daher in vielen Fällen massiv die Zukunft vieler Unternehmen und häufig auch die persönliche finanzielle Absicherung ihrer Eigentümer im Ruhestand. Viele der jährlich ca. 40.000 Firmenpleiten lassen sich aber auf fehlerhafte Pensionszusagen sowie fehlende oder mangelhafte Betreuung zurückführen. Und noch immer verlassen sich viele Unternehmen auf ihre Steuerberater, ihren Wirtschaftsprüfer oder ihren "Ich-Weiß-Alles-Versicherungsmakler".

Dass Steuerberater und Wirtschaftsprüfer hiermit genauso überfordert sind wie Versicherungsmakler, ist angesichts von 96.000 Steuervorschriften, die es zu kennen und anzuwenden gilt, mehr als verständlich. Allein die Aufrechterhaltung der Kenntnisse angesichts der täglichen steuerlichen Änderungen ist eine hervorragende Leistung und nur von wenigen Steuerberatern bzw. Wirtschaftsprüfern wirklich zu erbringen. Das Thema Pensionszusagen erfordert allerdings eine Spezialisierung, welche bei den genannten Personengruppen naturgemäß nicht vorhanden ist. Dabei ist eine Linderung der Symptome bis hin zur vollständigen Heilung der Probleme kein Hexenwerk. Genauso wenig wie eine Operation am offenen Herzen - wenn man sie denn beherrscht und tagtäglich durchführt.

 

Nutzen Sie unsere Expertise zu Ihrem Vorteil, damit Sie sicher sind, dass Ihre Pensionszusagen rechtlich und steuerlich auf sicheren Füßen stehen. Und wenn wir schon dabei sind, reparieren wir Ihre Pensionszusagen nicht nur, sondern optimieren diese auf Wunsch gleich mit. Oder werfen Sie ihr Geld gern zum Fenster raus?