Voraussetzung für das Bestehen der Versicherung ist, dass der
sogenannte Erst-Beitrag nach Aufforderung unverzüglich bezahlt wird und
die Folgebeiträge termingerecht entrichtet werden. In der
Rechtsschutzversicherung gilt generell eine Wartezeit von drei Monaten
ab Vertragsbeginn. Diese gilt allerdings nicht für folgende
Rechtsschutz-Arten:
• Schadenersatz-Rechtsschutz
• Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
• Straf-Rechtsschutz
• Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer.
Versicherungsverträge
von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich um ein Jahr, wenn sie
nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt werden.
Versichert ist der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als:
Eigentümer
Mieter
Pächter
Vermieter
Verpächter und
Nutzungsberechtigter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken welche im Versicherungsschein bezeichnet sind.
Garagen und Stellplätze sind mitversichert, sofern diese der jeweiligen Wohneinheit (Eigentum oder Miete ) zuzurechnen sind.