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Für eine bessere Zukunft - die finanzielle Abischerung des Nachwuchses

Rürup-Rente
Die Rürup–Rente ist immer noch kaum bekannt. Die erst 2005 eingeführte Lösung, soll Ihr Vermögen zusätzlich absichern. Die steuerlich geförderte Basisrente ermöglicht Ihnen, aktuelle Steuervorteile voll auszunutzen und Ihr Vermögen auch bei Arbeitslosigkeit vor der Anrechenbarkeit auf das Arbeitslosengeld II zu schützen.

Mit einem zielorientierten Investment Management oder frei wählbaren Garantieoptionen wie Garantiefonds oder Beitragsgarantie sorgen Sie für zusätzliche Absicherung. Aus unserer Sicht fristet die Rürup-Rente zu Unrecht ein Schattendasein. Als Baustein, intelligent in die Altersvorsorgestrategie eingebaut, erfüllt sie eine wichtige Funktion für alle privaten Haushalte.


Vorteile auf einem Blick:

  • Steuerlich gefördert: Beiträge bis zu 20.000 EUR p.a.* als Sonderausgaben abzugsfähig
    (von 60 % in 2005 stufenweise auf 100% in 2025)
  • Hartz IV sicher: Vorsorgevermögen auch bei Arbeitslosigkeit sicher – keine Anrechenbarkeit im Rahmen des Arbeitslosengeldes II
  • Individuell: Lebenslange Rente nach Vollendung des 60. Lebensjahres
  • Hinterbliebenenschutz zur Absicherung Ihrer Angehörigen
  • Steuerfreie Gewinne während der Laufzeit

Steuerbeispiel : 100 € mtl. über 35 Jahre Laufzeit
Summe der Einzahlungen: 1.200 €, steuerlich anrechenbar im ersten Jahr 720 €
Im Jahr 2025 sind 1.200 € steuerlich anrechenbar

Rürup die Unternehmerpolice

Als selbständiger Unternehmer ist man selbst für seine Altersvorsorge verantwortlich und muss diese vollständig aus eigenen Mitteln übernehmen.

 

Vorsorge-Vorteil: Der Unternehmer ist nicht gezwungen, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Gut so, denn deren Finanzierbarkeit ist angesichts der dramatischen demographischen Entwicklung äußerst ungewiss. Es ist also ein Vorteil für den Selbständigen, der die Möglichkeit besitzt, rentablere Kapitalanlagen als die gesetzliche Lösung nutzen zu können. Dieser Vorteil wird jetzt noch größer, da der Gesetzgeber die Altersvorsorge nicht nur steuerlich fördert, sondern auch die freie Entscheidung für Ihre Anlagemöglichkeit erlaubt.

Vorteile auf einem Blick :

  • Steuerlich gefördert: Beiträge bis zu 20.000 EUR p.a.* als Sonderausgaben abzugsfähig
    (von 60 % in 2005 stufenweise auf 100% in 2025)
  • Individuell: Lebenslange Rente nach Vollendung des 60. Lebensjahres
  • Hinterbliebenenschutz zur Absicherung Ihrer Angehörigen
  • Steuerfreie Gewinne während der Laufzeit
  • Das Kapital ist vor Insolvenz der Firma geschützt

Steuerbeispiel: 300 € mtl. über 35 Jahre Laufzeit
Summe der Einzahlungen: 3.600 € , steuerlich anrechenbar im ersten Jahr 2.160 €
Im Jahr 2025 sind 3.600 € steuerlich anrechenbar