Unfallversicherung

Hätten Sie's gewusst? Alle 4 Sekunden ereignet sich in Deutschland ein Unfall - meist mit unvorhersehbaren finanziellen Folgen für die Beteiligten. Unfallgeschädigte brauchen viel Geld, um z. B. ihre Wohnung behindertengerecht umbauen zu lassen oder eine Haushaltshilfe zu bezahlen. Um sich gegen dieses Risiko umfassend abzusichern, reicht die gesetzliche Unfallversicherung bei weitem nicht aus.

 

Die Gesetzliche Unfallversicherung

Bei einem Unfall hilft die gesetzliche Unfallversicherung – entgegen der weitläufigen Meinung – in den meisten Fällen nicht. Dies liegt daran, dass der Gesetzgeber nur für die Unfälle aufkommt, die durch die Arbeit bedingt passieren, also in erster Linie während der Arbeitszeit. Die meisten Unglücken passieren jedoch im Haushalt oder während der Freizeit. Hinzu kommt, dass die gesetzlichen Leistungen nicht mehr ausreichen, um einen schweren Unfall entsprechend abzusichern.

Definition "Unfall"

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) definiert in ihren Musterbestimmungen einen Unfall folgendermaßen:

 

"Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden."

Leistungen

Die private Unfallversicherung zahlt dem Kunden Geld, falls er durch einen Unfall einen bleibenden Gesundheitsschaden erleidet. Rund 6 Milliarden Euro gaben die Deutschen im Jahr 2004 für private Unfallversicherungen aus. Doch oft sind die Versicherungssummen viel zu gering, und häufig sind die Unfallpolicen an sinnlose Lebens- oder Ausbildungsversicherungen gekoppelt.

 

Folgende Leistungen sind wichtig:

  • Invaliditätsleistung
    Je nach Tarif einmalige Kapitalleistung und / oder lebenslange Rente im Invaliditätsfall ab einem Prozent (wird anhand einer Gliedertaxe festgestellt) oder lebenslange Unfall-Rente zur langfristigen Sicherung des Lebensstandards
  • Krankenhaustagegeld
    Tagegeld als "Lohnfortzahlung" bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit
  • Todesfalleistung
    Einmalige Kapitalzahlung an die Hinterbliebenen oder an den Versicherten (solange der Grad der Invalidität nicht festgestellt werden kann)
  • Leistungserweiterungen
    Zusätzlich zu dem vom GDV vereinbarten Leistungsspektrum (s. Definition Unfall) gibt es eine Reihe von Leistungserweiterungen, von denen nur einige aufgeführt sind:
  • verbesserte Gliedertaxe
  • frauenspezifische Krebserkrankungen sowie dadurch bedingte kosmetische Operationen
  • Rettung von Menschenleben
  • Vergiftungen
  • Leistung auch bei Alkoholgenuss

Versicherungsbeispiel:

Ein Kind hat mit seinem Skateboard einen Unfall und verletzt sich dabei im Gesicht, an der Hand und am Fuß. Die entsprechenden Leistungen auf Basis der Grundsumme von 100.000 EUR würden folgendermaßen ausfallen: 
Leistungen Invaliditätsgrad Leistung
Kosmetische OP   10.000 €
Roomin-In (Krankenhaus)   20,00 € / Tag
Nachhilfegeld   20,00 € / Tag
Invalidität Daumen 30% 40.000 €
Invalidität Fuß 70% 200.000 €
Der Monatsbeitrag beläuft sich auf 5,68 €.
Für einen Erwachsenen ergibt sich ein Beitrag von monatlich 10,05 €.