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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Diese Versicherung braucht derjenige, der Eigentum vermietet oder ein unbebautes Grundstück besitzt. Selbstnutzer eines Eigenheims, respektive Reihen- oder Doppelhaushälfte sowie von Eigentumswohnungen haben dieses Risiko bereits über eine normale Privathaftpflicht abgedeckt.

Als Hauseigentümer oder Grundbesitzer sind Sie voll verantwortlich für alle Schäden rund um Ihr Haus und/ oder Grundstück. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist in § 836 BGB festgelegt. Dieser Paragraph besagt sinngemäß: Kommt es durch den Einsturz eines Gebäudes oder durch die Ablösung von Teilen des selbigen zu Personen- oder Sachschäden, so hat hierfür der Hausbesitzer zu haften, es sei denn, er habe die zur Schadensvorbeugung im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet.

Ebenso unterliegen Sie als Hausbesitzer auch einem nicht zu unterschätzenden Haftpflichtrisiko aufgrund der Ihnen obliegenden Verkehrssicherungspflicht. Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet sein Grundstück so abzusichern, dass keine Person dort zu Schaden kommen kann. Dazu gehört insbesondere das Reinigen und Streuen der Gehwege sowie das Schneeräumen.