Leistungsquoten Berufsunfähigkeitsversicherung
von Volker Beneder
Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) hat die neue Leistungsquotenstatistik in der Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht. Gegenüber dem Vorjahr verkürzte sich die Bearbeitungszeit von 110 auf 106 Tage. Insgesamt wurden 80 Prozent aller Anträge bewilligt, nach 79 Prozent ein Jahr zuvor.
Wie aus den Zahlen ebenfalls hervorgeht, prüfen die Versicherer die Anträge fast immer allein anhand der vorhandenen Unterlagen, wie beispielsweise den ärztlichen Attesten. In nur sechs Prozent der Fälle hatten die Unternehmen 2018 zusätzlich ein neutrales Gutachten für die Leistungsprüfung erstellen lassen. Vor allem bei komplexen Fällen kann eine fachärztliche Beurteilung dazu erforderlich sein, wie sich der Gesundheitszustand des Versicherten auf die Arbeitsfähigkeit auswirkt. Mit 63 Prozent fallen die Gutachten in den meisten Fällen positiv für die Versicherten aus.
Lehnen Versicherer einen Leistungsantrag ab, dann zumeist deshalb, weil der Versicherte noch mindestens zu 50 Prozent seinem zuletzt ausgeübten Beruf nachgehen kann. Das war 2018 in fast der Hälfte aller Ablehnungen der Grund (siehe Grafik). Bei 13 Prozent hatten Antragsteller im Laufe des Verfahrens nicht mehr auf die Ansprache des Versicherers reagiert – etwa weil es ihnen wieder besser ging. Eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht war in 14 Prozent der Ablehnungen die Ursache. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Versicherter berufsunfähig wird aufgrund einer Erkrankung, die ihm bei Abschluss des Vertrages schon bekannt war – er diese aber nicht angegeben hat.
Wir empfehlen, den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nur zusammen mit einem Versicherungsexperten durchzuführen. Neben der komplexen Beratung erhalten Sie so auch Unterstützung bei der Beantragung einer solchen Versicherung.
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