Grundsteuerreform
von Volker Beneder
Als Hauptfeststellungszeitpunkt wurde der 01.01.2022 definiert. Deshalb müssen sich Immobilienbesitzer darauf einstellen, dass 2022 eine Feststellungserklärung ins Haus flattert. Wann genau das sein wird und wie die jeweiligen Abgabefristen lauten, legen die Bundesländer fest.
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